Die interkulturellen Bibliotheken der Schweiz
1988 Die erste interkulturelle Bibliothek in der Schweiz entsteht in Renens (VD): Globlivres ... mehr dazu
1991 entsteht in Basel die erste interkulturelle Bibliothek in der deutschen Schweiz: die JUKIBU ... mehr dazu
1993 gründen Globlivres und die JUKIBU den Dachververein Verein Bücher ohne Grenzen Schweiz (VBOGS), heute Interbiblio. Diese Gründung wurde vom Bundesamt für Kultur angeregt, das Interbiblio seither finanziell unterstützt.
1993 entsteht in Zürich die Kanzbi ... mehr dazu
1993 entsteht in Thun Biblios ... mehr dazu
1994 ergreift ein lokaler Verein in Genf die Gründungsinitiative für Livres du Monde (heute Centre d'Intégration Culturelle CIC) als Zweigstelle des Genfer Roten Kreuzes ... mehr dazu
1995 wird in Neuenburg Bibliomonde gegründet ... mehr dazu
1996 entsteht in Bern im gleichnamigen Integrationszentrum die Interkulturelle Bibliothek Zentrum 5 ... mehr dazu
2000 entsteht in Sitten L’Ardoise ... mehr dazu
2002 entsteht in Freiburg i.Ue LivrEchange ... mehr dazu
2003 entsteht in Biel Le Polyglotte ... mehr dazu
2003 entsteht in Winterthur die Integrationsbibliothek ib als Abteilung der neuen Stadtbibliothek am Kirchplatz ... mehr dazu
2003 entsteht in Bellinzona BISI, die erste interkulturelle Bibliothek in der italienischen Schweiz ... mehr dazu
2005 entsteht in Chur vossa lingua ... mehr dazu
2005 entsteht in St. Gallen LibraForum, als Abteilung der St. Galler Freihandbibliothek ... mehr dazu
2005 entsteht die Interkulturelle Bibliothek Lyss als Abteilung in der Gemeindebibliothek ... mehr dazu
2006 entsteht in Monthey A Tous Livres mit Sitz im Maison du Monde ... mehr dazu
2009 entsteht in Frauenfeld die Bibliothek der Kulturen ... mehr dazu
2009 entsteht in Wädenswil Helvecia ... mehr dazu
2010 entsteht in Zürich die interkulturelle Bibliothek Hardau der Pestalozzi-Bibliothek ... mehr dazu
2011 entsteht in Olten die IKUBO ... mehr dazu
2011 entsteht in Lugano BISI, eine Zweigstelle von BISI Bellinzona ... mehr dazu
Viele der interkulturellen Bibliotheken werden von einem lokalen unabhängigen Verein im Sinn von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches getragen.